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Aktuelles aus Gütenbach

Briefwahl vor Ort

Briefwahl vor Ort
Eine komfortable Möglichkeit zur Stimmabgabe
Gütenbach. Anfang Februar erhalten die Gemeinden die Stimmzettel für die Bundestagswahl vom Kreis. Durch die Neuwahl wurden einige Fristen verkürzt und sind teilweise sehr knapp. Unter anderem beträgt der Zeitraum zwischen der möglichen Beantragung von Briefwahlunterlagen und dem Wahltag nur ungefähr zwei Wochen. Um hier eine Erleichterung zu schaffen, bietet die Gemeinde folgendes an:
Ab dem 10. Februar haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen nicht nur zu beantragen, sondern auch direkt vor Ort Ihre Stimmen abzugeben. Damit wird es den Wahlberechtigten ermöglicht, unter geschützten und ungestörten Bedingungen ihr Wahlrecht auszuüben, falls sie am Wahltag den Wahlraum nicht persönlich aufsuchen können. Dies ist die sogenannte „Briefwahl vor Ort“. Diese ist besonders geeignet für diejenigen, die ihre Unterlagen angefordert haben aber keinen Postweg nutzen möchten. Zuständig für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist in gewohnter Weise Bettina Hug vom Bürgerbüro, Tel: 07723/9306-16, E-Mail: hug@guetenbach.de.
Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl, also am Freitag, 21. Februar, 15 Uhr beantragt werden. Bei Nachweis auf unverschuldete Versäumnis der Antrags- oder Einspruchsfrist, wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfristen entstanden ist oder wenn das Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung der nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragt werden. Dies gilt auch bei plötzlicher Erkrankung. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Wahlbehörde zugegangen sein. Zu diesem Datum, würde die Postzustellung aber nicht ausreichen. In diesem Falle können die Wahlberechtigten ihre Unterlagen beim Rathaus anfordern und an einem separaten Platz im Einwohnermeldeamt im Rathaus die Briefwahl abgeben. Somit ist der rechtzeitige Eingang und die Wahrung des Wahlrechts gesichert.
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach

Bürgermeisterin
Lisa Hengstler

Tel.: +49 7723 9306-0
Fax: +49 7723 9306-20
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