Aktuelles aus Gütenbach
Allgemeinverfügung zur Notbekanntachung
Am vergangenen Mittwoch (14.10.2020) wurde im Schwarzwald-Baar-Kreis der Grenzwert der Sieben-Tage-Quote von 35 auf 100.000 Einwohner (Inzidenz) überschritten. Nach einer landkreisweiten Abstimmung unter den Gemeinden, haben alle Gemeinden eine Allgemeinverfügung zur Reduzierung von privaten Veranstaltungen erlassen. Diese wurde in den jeweiligen Gemeinden über die Internetseiten sowie Anschlagtafeln notverkündet. Die amtliche Bekanntmachung der Gemeinden im Bregtal ist jedoch das Bekanntmachungsblatt Bregtalkurier. Daher muss die Bekanntmachung dieser Verfügung in der kommenden Ausgabe (21.10.2020) von allen drei Gemeinden einzeln öffentlich bekannt gegeben werden, auch wenn diese bereits überholt ist. Denn am Donnerstag wurde bereits die Inzidenz von 50 überschritten. Mit der Überschreitung dieses Grenzwertes ist das Landratsamt dafür zuständig, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen. In der ab Freitag, 16. Oktober ab 0 Uhr, geltenden Allgemeinverfügung wird eine Höchstteilnehmerzahl für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen von bis zu 10 Personen und in privaten Räumen von maximal 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen festgelegt. Feiern mit mehr Teilnehmern, beziehungsweise mehr Hausständen, sind untersagt. Zudem wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen aller Art (insbesondere Sportveranstaltungen) auf 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, außer an fest zugewiesenen Sitzplätzen mit 1,5 Metern Abstand. Auch sogenannte Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen beschränkt. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde erweitert. Auf allen Wochenmärkten und sonstigen Märkten sowie an Außenverkaufsständen muss eine Maske getragen werden. Zudem wird verbindlich eine Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe erlassen. Diese Regeln gelten vorläufig bis 16.11.2020 oder bis die Inzidenz von 50 unterschritten wird. Bei Unterschreitung der 50er Inzidenz aber weiterhin Überschreitung der 35er Inzidenz greifen automatisch die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Gemeinden wieder, somit auch die der Gemeinde Gütenbach.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach
Bürgermeisterin
Lisa Hengstler
Tel.: +49 7723 9306-0
Fax: +49 7723 9306-20
E-Mail schreiben