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Bekanntmachung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften "Sägehäusle, 1. Änderung"
Bekanntmachung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Sägehäusle, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Sägehäusle, 1. Änderung“ gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Der Bebauungsplanentwurf vom 15.05.2023 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 15.05.2023, mit Begründung vom 15.05.2023, liegen gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.06.2023 bis einschließlich 17.07.2023 bei der Gemeinde Gütenbach, Hauptstraße 10, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter https://www.guetenbach.de/de/wirtschaft-leben-wohnen/bauplaetze
zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gütenbach, 10.06.2023
Lisa Hengstler
Bürgermeisterin
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