Aktuelles aus Gütenbach
Parken auf den Gehwegen ist verboten
Parken auf den Gehwegen ist verboten.
Aus aktuellem Anlass bittet die Gemeindeverwaltung um Beachtung.
In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten. Zusätzlich ist die Räum- und Streupflicht bei entsprechender Winterwetterlage einzuhalten.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach
Bürgermeisterin
Lisa Hengstler
Tel.: +49 7723 9306-0
Fax: +49 7723 9306-20
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