Öffentliche Bekanntmachungen
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Wasser- und Abwassergebühren
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der ersten Jahreshälfte 2025 die Wasser- und Abwassergebühren auf Grundlage der aktuellen Abrechnung 2024 und des Jahresabschluss 2023 neu kalkuliert werden und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2025 per Satzungsänderung geändert werden können.
Zum aktuellen Zeitpunkt muss von einer Erhöhung beider Gebührensätze ausgegangen werden.
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Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. 581, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBI. S. 229, 231 ) und der §§ 1 und 13 Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 17. März 2005 (GBI. 2005, S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBI. S. 1233, 1249) in Verbindung mit den §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 7. August 1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBI. I S. 2294), sowie den §§ 1, 50, 50a, 51 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz) in der Fassung vom 04. November 2020 (GBI. 2020, 974, ber. 2022 S. 595), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2023 (GBI. S. 170), hat der Gemeinderat am 16. Oktober 2024 folgende Satzung beschlossen:
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In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge-setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.